Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Casual Coaching Beratungsgemeinschaft

§1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der Beratungsgemeinschaft und treten mit Auftragsannahme in Kraft. Fremde AGB verlieren ihre Gültigkeit. Änderungen der Bedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung der Beratungsgemeinschaft gültig. Die Beratungsgemeinschaft widerspricht Gegenbestätigungen unter Hinweis - und formularbedingten Hinweisen - der Vertragspartner auf deren AGB.

§2 Angebote und Abschluss

Die Angebote der Beratungsgemeinschaft sind freibleibend.  Die Preise des Angebots gelten für einen Zeitraum von einem Monat bis Auftragserteilung. Ein wirksamer Vertrag kommt immer nach Maßgabe und Inhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Übermittelte Angebotspreise werden bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages. Ohne Einverständnis der Beratungsgemeinschaft dürfen Angebote Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§3 Auftragsumfang

Die vertraglich zugesicherte Tätigkeit ist Gegenstand des Auftrags. Die zur Ausübung der vereinbarten Tätigkeit  vom Auftraggeber gelieferten Unternehmensdaten werden durch die Beratungsgemeinschaft nur auf deren Plausibilität überprüft. Daher kann die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges durch Zuarbeit der Beratungsgemeinschaft nicht garantiert werden. Es sei denn, dieser ist durch einen gesonderten Vertragszusatz vereinbart worden. Die Beratungsgemeinschaft darf sich – soweit dem nicht durch den Auftraggeber widersprochen wird - bei der Auftragserfüllung sachverständiger Dritter bedienen.

§4 Mitwirkungspflicht

Die Beratungsgemeinschaft verpflichtet ihren Auftraggeber, diese nach Kräften zu unterstützen, um den Auftrag in der gewünschten Form und in der vereinbarten Zeit abzuschließen. Der Auftraggeber hat innerhalb der von ihm und der Beratungsgemeinschaft vereinbarten Fristen alle für die Durchführung erforderlichen oder wichtigen Materialen und Informationen zu übermitteln bzw. offen zu legen. Die Höhe des Entgelts wird durch Anregungen des Auftraggebers oder seine anderweitige Mitarbeit nicht beeinflusst.  Der Auftraggeber hat auf Weisung der Beratungsgemeinschaft innerhalb eines Arbeitstages Freigaben von Einzelleistungen des Vertrags zu erteilen oder definierte Projektmeilensteine freizugeben.

§5 Schutz des geistigen Eigentums

Bei Urheberrechtsfähigkeit der Arbeitsergebnisse der Beratungsgemeinschaft bleibt diese als Erzeuger Urheber. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber bei Urheberrechtsfähigkeit ein eingeschränktes d.h. ein örtliches, zeitliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Beratungsgemeinschaft behält sich vor, diese Ergebnisse zu archivieren und als Referenz unter Hinweis auf den Urheber d.h. den Auftraggeber zu benennen.

§6 Verschwiegenheit

Die Beratungsgemeinschaft bewahrt Stillschweigen zu allen betrieblichen sowie persönlichen Belangen des Auftraggebers, die ihr im Rahmen der Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangt. Sie verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

§7 Datenschutz

Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dafür, dass seine übermittelten Daten im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit durch die Beratungsgemeinschaft gespeichert werden. Des Weiteren setzt die Beratungsgemeinschaft  den Auftraggeber in Kenntnis, dass sie gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und zur Vertragserfüllung maschinell verarbeitet. Wird vom Auftraggeber Adressmaterial zur Verfügung gestellt, gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§8 Veränderungen des Leistungsumfanges

Sämtliche mündlichen Nebenabreden und Vereinbarungen zu Nebenleistungen sowie eine nachträgliche Änderung des Vertragsgegenstands bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Beratungsgemeinschaft. Die Änderung des Leistungsumfangs geht mit deren Vergütung nach dem aktuell gültigen Preiskatalog der Beratungsgemeinschaft einher. Alle Preisangaben sind Nettopreise ohne Spesen und ohne Nachlässe exklusive MwSt.

§9 Leistungen und Leistungsverzug

Die Beratungsgemeinschaft ist berechtigt, Leistungen in Teilleistungen zu erfüllen. Bei Terminverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des §14 (Haftungsausschluss).

§10 Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die Leistungen der Beratungsgemeinschaft wird entweder nach dem zeitlichen Aufwand kalkuliert oder als Festpreis verabredet. Des Weiteren behält sich die Beratungsgemeinschaft vor, Spesen und Sonderauslagen separat abzurechnen. Die jeweilige Zahlungsweise wird gemäß §2 (Angebot und Abschluss) im Vertrag geregelt. Bei Vereinbarung eines Zeithonorars und einer andauernder Tätigkeit erhält der Auftraggeber eine monatliche Abrechnung. Sofern nicht im Vertrag schriftlich geregelt, gewährt die Beratungsgemeinschaft weder Skonti noch anderweitige Abzüge.

§11 Zahlungsverzug

Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, muss die Zahlung der erbrachten Leistungen der Beratungsgemeinschaft durch Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber ab Eintritt des Verzugs Zinsen in Höhe von 3% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Gemeinschaftsbüro der Casual Coaching Beratungsgemeinschaft, Kolpingstr. 2, 56598 Rheinbrohl. Anderslautende Abmachungen sind schriftlich im Vertrag zu fixieren. Für beide Vertragsparteien ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher aus dem Vertrag geltenden Ansprüche - sofern es sich um Kaufleute handelt - obengenannter Standort. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich ist immer die deutsche Fassung des Vertragstextes.

§13 Gewährleistung

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch den Auftraggeber an Dritte wird ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich und unter eingehender Beschreibung der Mängel der Beratungsgemeinschaft verbindlich anzuzeigen. Die Beratungsgemeinschaft entscheidet bei berechtigten Mängeln nach eigenem Ermessen über die  Art und den Umfang der Nachbesserung.

§14 Haftungsausschluss

Die Beratungsgemeinschaft und ihre Erfüllungsgehilfen haften bei Verletzung vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Werden nach Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter bezogen, so haftet die Beratungsgemeinschaft nicht für deren Verschulden.

§15 Salvatorische Klausel

Sollte eine der obengenannten Bestimmungen aus irgendeinem Grund unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die beiden Vertragsparteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.